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Verwaltungsleistung suchen


Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen


Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.


Leistungsbeschreibung

Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.

Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.

Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.


An wen muss ich mich wenden?

An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Adresse
Fleethörn 9
24103 Kiel
Postanschrift
24099 Kiel
Telefon
+49 431 901-2656
Fax
+49 431 901-742656
E-Mail
pruefamtfuerbaustatik@kiel.de
WWW
Prüfamt für Baustatik Kiel
Öffnungszeiten

Nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Haltestelle Rathaus/Opernhaus
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
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      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

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