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Kulturförderung


Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.


Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.


An wen muss ich mich wenden?
  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Formloser Antrag

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Formlose Antragsstellung ortsansässiger Kulturtreibender.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kulturförderung der Landesregierung

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

15.04.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ca. 4 Wochen bei Einzelförderung, November Beschluss Ausschuss KSJ für Förderung im folgenden Jahr.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

RVS Beschluss

Rechtsbehelf

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ja.

Fachdienst Kultur, Sport und Jugend
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 211-4300
Telefon
04101 211-4301
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04101 211-4310
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04101 211-4099
E-Mail
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Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

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        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

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