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Verwaltungsleistung suchen


Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung


Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.


Leistungsbeschreibung

Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

  • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
  • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
  • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers

in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.

Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.

Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 211-2600
Telefon
04101 211-2601
Telefon
04101 211-2602
Telefon
04101 211-2603
Telefon
04101 211-2405
Telefon
04101 211-2406
Fax
04101 211-2699
E-Mail
pf-gewerbe@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

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Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
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  • Bus: Linie 594
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Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
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De-Mail
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
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