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Berufsbildung: Überwachung von Auslandsaufenthalten


Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer überwacht die Durchführung von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.


Leistungsbeschreibung

Nach § 2 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer des Auslandsaufenthalts soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

Die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) überwacht und fördert die Durchführung von Auslandsaufenthalten auf geeignete Weise. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Plan erforderlich. Deshalb sollte die zuständige Stelle über den Auslandsaufenthalt informiert sein.

Auch bei der Zulassung zur Prüfung werden ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt.  


An wen muss ich mich wenden?

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage

§§ 2, 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

BBiG

Was sollte ich noch wissen?

Da nach dem Berufsbildungsgesetz der Auslandsaufenthalt ein Bestandteil der Ausbildung sein kann, das Ausbildungsverhältnis also während  dieser Zeit weiterbesteht, erhalten Auszubildende ihre Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts.
Für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts müssen die Auszubildenden eine Beurlaubung von der Berufsschulpflicht bei ihrer jeweiligen Berufsschule in Deutschland beantragen. Der versäumte Berufsschulstoff muss allerdings von den Auszubildenden selbst nachgeholt werden.
Werden Auszubildende im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ins Ausland entsendet, besteht innerhalb der EU der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Für Länder außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen, um sich die Entsendung und die Geltung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Berufsausbildung im Ausland

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Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

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              Handwerkskammer Lübeck
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              Breite Str. 10/12
              23552 Lübeck, Hansestadt
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              Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
              De-Mail
              info@hwk-luebeck.de-mail.de
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              Ansprechpartner in den Fachabteilungen
              Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
              Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

              Zentrale
              Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
              Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

              Verkehrsanbindung
              Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
                Parkplätze
                • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
                Gebäudezugänge
                • Aufzug vorhanden
                • Rollstuhlgerecht
                Apothekerkammer Schleswig-Holstein
                Adresse
                Düsternbrooker Weg 75
                24105 Kiel
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                E-Mail
                info@aksh-kiel.de
                WWW
                www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
                Öffnungszeiten

                Mo. 08:00-16:00 Uhr

                Di. 08:00-16:00 Uhr

                Mi. 08:00-16:00 Uhr

                Do. 08:00-16:00 Uhr

                Fr. 08:00-14:00 Uhr

                Verkehrsanbindung
                Parkplätze
                  Gebäudezugänge
                  • Aufzug vorhanden
                  Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
                  IHK zu Kiel
                  Adresse
                  Bergstraße 2
                  24103 Kiel
                  Telefon
                  +49 431 5194-0
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                  infothek@kiel.ihk.de
                  WWW
                  Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
                  Öffnungszeiten

                  Öffnungszeiten
                  Mo-Do 8:00-17:00
                  Fr 8:00-15:30

                  Verkehrsanbindung
                  Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
                    Parkplätze
                    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
                    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
                    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    • Rollstuhlgerecht

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