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Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen


Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.


Leistungsbeschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.


Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.
 

Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.


Verfahrensablauf

Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.

  • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

Voraussetzungen
  • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
  • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
  • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
  • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Welche Gebühren fallen an?

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs Monate.

Rechtsbehelf
  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.
Anträge / Formulare
  • Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; Ggf. Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen rund um das Thema Umschulung und Berufswechsel finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

„Beruf wechseln“ auf der Seite der Agentur für Arbeit

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Telefon
+49 4331 9453-0
Fax
+49 4331 9453-199
E-Mail
lksh@lksh.de
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www.lksh.de
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
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    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
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    Adresse
    Gottorfstraße 13
    24837 Schleswig
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    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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      Gottorfstraße 13
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      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

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        Öffnungszeiten

        Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Verkehrsanbindung
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            • Aufzug vorhanden
            • Rollstuhlgerecht
            Handwerkskammer Lübeck
            Handwerkskammer Lübeck
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            23552 Lübeck, Hansestadt
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            Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
            De-Mail
            info@hwk-luebeck.de-mail.de
            Öffnungszeiten

            Ansprechpartner in den Fachabteilungen
            Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
            Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

            Zentrale
            Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
            Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

            Verkehrsanbindung
            Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
              Parkplätze
              • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
              Gebäudezugänge
              • Aufzug vorhanden
              • Rollstuhlgerecht
              Apothekerkammer Schleswig-Holstein
              Adresse
              Düsternbrooker Weg 75
              24105 Kiel
              Telefon
              +49 431 57935-10
              Fax
              +49 431 57935-20
              E-Mail
              info@aksh-kiel.de
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              www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
              Öffnungszeiten

              Mo. 08:00-16:00 Uhr

              Di. 08:00-16:00 Uhr

              Mi. 08:00-16:00 Uhr

              Do. 08:00-16:00 Uhr

              Fr. 08:00-14:00 Uhr

              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Gebäudezugänge
                • Aufzug vorhanden
                Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
                IHK zu Kiel
                Adresse
                Bergstraße 2
                24103 Kiel
                Telefon
                +49 431 5194-0
                Fax
                +49 431 5194-234
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                infothek@kiel.ihk.de
                WWW
                Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
                Öffnungszeiten

                Öffnungszeiten
                Mo-Do 8:00-17:00
                Fr 8:00-15:30

                Verkehrsanbindung
                Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
                  Parkplätze
                  • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
                  • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
                  • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
                  Gebäudezugänge
                  • Aufzug vorhanden
                  • Rollstuhlgerecht
                  Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
                  Adresse
                  Deliusstraße 10
                  24114 Kiel
                  Telefon
                  +49 431 530550-0
                  Fax
                  +49 431 530550-99
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                  info@ea-sh.de
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