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Insolvenzbekanntmachung


Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.


Leistungsbeschreibung

Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis

Welche Gebühren fallen an?

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

 

Justizportal - Insovenzbekanntmachungen

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

Amtsgericht Pinneberg
Postanschrift
25401 Pinneberg
Adresse
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Adresse
Osterbrooksweg 42+44
22869 Schenefeld
Adresse
Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Telefon
+49 4101 503-0
Fax
+49 4101 503-262
E-Mail
verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de
WWW
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
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