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Lehrlingsrolle


In der Lehrlingsrolle sind die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen.


Leistungsbeschreibung

Die Lehrlingsrolle ist das zentrale Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse und dient zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, speziell zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Berufsbildung.

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Auszubildenden (Lehrlinge) einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. Die HWKs und IHKs sind verpflichtet, die Lehrlingsrolle zu führen.

Die gespeicherten Daten dürfen nur an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn dies für die oben genannten Zwecken erforderlich ist. Werden Daten an nicht-öffentliche Stellen übermittelt, so ist der Betroffene zu benachrichtigen. Für das Verändern und Sperren der Daten in der Lehrlingsrolle gelten die Datenschutzgesetze der Länder.

Die Eintragungen sind am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, in der Lehrlingsrolle zu löschen. Die gelöschten Daten sind in einer gesonderten Datei zu speichern, solange und soweit dies für den Nachweis der Berufsausbildung erforderlich ist, höchstens jedoch 60 Jahre.

Zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung und zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt darf die Kammer folgende Daten aus der Lehrlingsrolle an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Lehrlings (Auszubildenden),
  • Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
  • Ausbildungsberuf sowie
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung.  

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Jeder Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in die Lehrlingsrolle zu beantragen. Eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift ist beizufügen. Entsprechendes gilt bei wesentlichen Änderungen des Vertragsinhalts.

Handwerkskammer Lübeck
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon
+49 451 1506-0
Fax
+49 451 1506-180
E-Mail
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WWW
Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
De-Mail
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Öffnungszeiten

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Verkehrsanbindung
Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
    Parkplätze
    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
    IHK zu Kiel
    Adresse
    Bergstraße 2
    24103 Kiel
    Telefon
    +49 431 5194-0
    Fax
    +49 431 5194-234
    E-Mail
    infothek@kiel.ihk.de
    WWW
    Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten
    Mo-Do 8:00-17:00
    Fr 8:00-15:30

    Verkehrsanbindung
    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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      Deliusstraße 10
      24114 Kiel
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