Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO),
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Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO),
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Es fallen Gebühren für die Aufstellung in Gaststätten in Höhe von 165,00 Euro an. Für die Aufstellung in Spielhallen werden 300,00 Euro festgesetzt. Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antrag,
Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten, Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
2-4 Wochen
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung