- Der Antrag muss bei dem zuständigen Sozialamt des Kreises beziehungsweise der zugehörigen Stadt, der Gemeinde, des Amtes oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular bei den zuvor genannten Behörden. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
- Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
- Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises bzw. der zugehörigen Stadt, der Gemeinde, des Amtes oder der kreisfreien Stadt bei Mängeln weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.