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Verwaltungsleistung suchen


Veränderungssperren


Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 86 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

BauGB §§14-18

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Wird politisch beschlossen.

FD Stadt- und Landschaftsplanung - Stadtplaner
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 2113400
Telefon
04101 2113413
E-Mail
pf-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

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Verkehrsanbindung
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