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Verwaltungsleistung suchen


Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen


Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.


Leistungsbeschreibung

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,

  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,

  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,

  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie

  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

  • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder

  • eines Bauleitplans zu beteiligen.

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.


Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder

  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • online,

  • per Post,

  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder

  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Verbindliche Bauleitplanung, die sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.Bebauungsplan als Satzungist gesetzliche Grundlage für zulässige oder ausgeschlossene bauliche Vorhaben im Plangebiet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Angaben zum angefragten Bereich

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.

Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

2-5 Jahre

Rechtsgrundlage

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

4a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 13 Absatz 2 Nummer 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§§8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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