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Verwaltungsleistung suchen


Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen


Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Leistungsbeschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.


An wen muss ich mich wenden?

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

StrG und BauO

Was sollte ich noch wissen?

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

Fachdienst Verkehr
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
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E-Mail
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Öffnungszeiten

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  • Rollstuhlgerecht

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