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Erdbestattung anmelden


Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Erdbestattung beantragen.


Leistungsbeschreibung

Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Erdbestattung anmelden.

Bei einer Erdbestattung wird der menschliche Leichnam in einem Sarg in ein Grab gelegt. Das ausgehobene Grab wird dann später mit Erde bedeckt. Die Erdbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.

Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Erdbestattung zugelassen ist. Auf Antrag kann auf die Verwendung eines Sarges verzichtet werden.


Verfahrensablauf
  • Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
  • Der Leichnam wird in einem Sarg in eine Leichenhalle überführt.
  • Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Erdbestattung durchzuführen.

In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.

  • Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
  • Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich:

  • Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
  • Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Voraussetzungen
  • Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
  • Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
  • Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
  • Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
  • Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: variabel

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.

Sie müssen mit weiteren laufenden Kosten rechnen, die abhängig von der Lage und Größe des Grabes, der Ruhezeit, der Dauer des Nutzungsrechts und weiteren Details (zum Beispiel Grabpflege) sind. Die jeweilige Friedhofsverwaltung legt dies in ihrer Satzung fest.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Die entstehenden Kosten für die Grabpflegeleistungenbei der Stadt Pinneberg finden Sie in der Gebührensatzung.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
  • Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes bestatten lassen.
  • Die Gemeinde kann eine andere Bestattungsfrist bestimmen, wenn eine Leichenöffnung angeordnet wurde.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ca. 9 Tage nach dem Tod wir bestattet.

Weiterführende Informationen
  • Bei Fehlgeburten (vor der 24. Schwangerschaftswoche unter 500 Gramm) gibt es keine Leichenschau.
  • Bei Fehl- und Totgeburten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind zu bestatten. Dies kann aber auf Wunsch eines Elternteils angemeldet werden.
  • Wenn Sie als angehörige Person die Kosten für die Bestattung nicht übernehmen können, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und Sie und gegebenenfalls weitere angehörige Personen haften als bestattungspflichtige Person als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
  • Wenn Sie als angehörige Person oder die Erben der verstorbenen Person nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen, damit die Kosten übernommen werden können.
Sachgebiet Stadtfriedhof
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