An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
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Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Keine
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
6 Euro
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
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