An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
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Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
keine
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
6 Euro
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
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