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Verwaltungsleistung suchen


Sterbefall anzeigen


Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.


Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, Nachweis über den letzten Wohnsitz und ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 28-31 PstG

Stadt Pinneberg - Standesamt
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 211-2200
Telefon
04101 211-2201
Telefon
04101 211-2202
Telefon
04101 211-2203
Fax
04101 211-2299
E-Mail
pf-standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
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  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
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  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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