Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Nebenwohnung abmelden


Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis, Reisepass oder ausländische Pass, Wohnungsgeberbestätigung, beim gemeinsamen Zuzug von Personen mit nicht identischen Zuzugsadressen oder Zuzugsdaten auch eine Vollmacht von nicht anwesenden Personen und volljährigen Kindern - eine Zweitwohnung in derselben Stadt anzumelden ist untersagt - 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

innerhalb von 14 Tagen

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

kostenlos

Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern und Abgaben
Adresse
Am Rathaus 10
25421 Pinneberg
Telefon
04101 211-1330
Telefon
04101 211-1331
Telefon
04101 211-1332
Telefon
04101 211-1333
Telefon
04101 211-1334
E-Mail
pf-steuerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Stadt Pinneberg - Bürgerbüro
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 211-0
Fax
04101 211-2399
E-Mail
pf-buergerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de
E-Mail
pf-empfang@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Webseiten-ID: 20042104