Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Bei Datenverarbeitungen durch eine öffentliche Stelle können Sie zudem die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen öffentliche Stelle zu Rate ziehen. Die Beauftragte oder der Beauftragte ist zuständig für Ihre Fragen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die öffentliche Stelle stehen und für Fragen, die die Wahrnehmung Ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht (insbesondere die Auskunft) betreffen.