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Verwaltungsleistung suchen


Hunde: anmelden / abmelden


Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Wohnsitz in Pinneberg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis, Impfausweis

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

120,00 Euro Jahresgebühr für Hundemarke, Ermässigungsberechtigte 60,00 Euro im Jahr

8 Euro für Ersatzmarke

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Anmeldung innerhalb von 14 Tagen

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

7-10 Tage

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Hundesteuersatzung

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

An-/ Abmeldung Hund

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

An-/ Abmeldungper Mail/ Fax/ Terminbuchung möglich.

Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern und Abgaben
Adresse
Am Rathaus 10
25421 Pinneberg
Telefon
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E-Mail
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