Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Melde- oder Passbehörde.
- Sie erscheinen persönlich und melden den Verlust Ihres Personalausweises.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft weitere Unterlagen (zum Beispiel Identitätsnachweis) und dokumentiert den Verlust.
- Der Verlust wird im Melderegister oder Personalausweisregister vermerkt.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Verlustmeldung sowie Hinweise zu den nächsten Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Personalausweises.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Melde- oder Passbehörde, ob ein Onlinedienst für die Verlustmeldung des Personalausweises angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Wählen Sie den entsprechenden Onlinedienst für die Verlustmeldung aus.
- Füllen Sie das digitale Formular aus und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Angaben geprüft haben, senden Sie die Verlustmeldung elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Behörde entgegengenommen, geprüft und im Register vermerkt.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihrer Verlustmeldung bestätigt und über die weiteren Schritte informiert, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Personalausweises.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

