Es ist die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in der die Schule liegt, an der Sie tätig sind bzw. die die Schülerin/der Schüler (ihre Tochter/ihr Sohn) besucht.
Anschriften der Schulpsychologischen Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

