Der vollständige Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Ersatzschule ist mit den erforderlichen Unterlagen für Anträge zur Aufnahme des Schulbetriebes zum kommenden Schuljahr (also zum 1. August) spätestens am 31. März eines Jahres beim für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein einzureichen. Alle Antragsunterlagen sind bevorzugt ausschließlich elektronisch einzureichen. Bei unvollständig eingereichten Anträgen kann nicht gewährleistet werden, dass die Entscheidung zum von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller geplanten Termin des Schulbeginns erfolgt. Nach dem 01.04. eingegangene Anträge gelten deshalb grundsätzlich als zum darauffolgenden Schuljahr gestellt.