Antragstellung bei der Behörde:
- Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein bei Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde (gegebenenfalls Hafenamt) beantragen (Berufsfischer oder Berufsfischerinnen wenden sich bitte an die obere Fischereibehörde).
- Die erfolgreich bestandene Prüfung wurde durch die prüfende Instanz bereits im Fischereiregister eingetragen.
- Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins.
- Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde).
- Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung loggen Sie sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
- Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
- Wählen Sie den Dienst „Fischereischein ausstellen“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
- Hierfür benötigen Sie den Zugangscode, den Sie nach der bestandenen Fischereischeinprüfung erhalten haben. Ohne den Zugangscode kann der Onlinedienst nicht genutzt werden.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.