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Verwaltungsleistung suchen


Archäologische Ausgrabungen zur Denkmalerkundung genehmigen lassen


Wenn Sie bei einer archäologischen Ausgrabung nach Kulturdenkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.


Verfahrensablauf
  • Den Antrag auf Genehmigung können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.
  • Der formlose Antrag muss beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes schriftlich oder in Form einer E-Mail gestellt werden.
  • Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse alsh.landsh.de oder schicken einen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Die Kollegeninnen und Kollegen nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
  • Sollte die zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Mängel im Antrag feststellen, bekommen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
  • Sollten Sie die Mängel nicht beseitigen und die Frist verstreichen lassen, gilt der Antrag als zurückgewiesen.
An wen muss ich mich wenden?
  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck
Voraussetzungen
  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Pächter
  • naturschutzrechtliche Genehmigungen
  • Nachweis von Leitungsplänen (Schachtscheine)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Lageplan des Untersuchungsgebietes
  • Angaben zur Qualifikation
  • Methodenbeschreibung
  • Zeitplan
  • Sicherungs- und Dokumentierungskonzept
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Adresse
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon
+49 4621 387-0
Fax
+49 4621 387-55
E-Mail
alsh@alsh.landsh.de
WWW
Homepage
Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
  • Parkplatz:
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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