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Verwaltungsleistung suchen


Kündigungsschutz für werdende Mütter


Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber.


Leistungsbeschreibung

Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das heißt, das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten der Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Der Schutz besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde dem Antrag eines Arbeitgebers auf Kündigungszulassung zustimmen.

Das bedeutet: ohne Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ist eine Kündigung in den definierten Fällen rechtsunwirksam.


Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren entsprechend dem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sozialministerium
Postanschrift
24170 Kiel
Adresse
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
E-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de
WWW
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
De-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
Verkehrsanbindung
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: Südeingang
    Verkehrsanbindung
    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
      Adresse
      Seekoppelweg 5a
      24113 Kiel
      Telefon
      0431 220040-10
      Fax
      0431 220040-650
      E-Mail
      poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
      WWW
      Staatliche Arbeitsschutzbehörde
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

        Webseiten-ID: 20042104