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Kriegsopferfürsorge


Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.


Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

An wen muss ich mich wenden?
  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Adresse
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefon
+49 431 901-3365
Fax
+49 431 901-64410
E-Mail
wohnungsamt@kiel.de
Öffnungszeiten

Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

Verkehrsanbindung
Harmsstraße
  • Bus: 50, 51, 52, 81
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
    Adresse
    Neue Anlage 9
    25746 Heide
    Telefon
    +49 481 6960
    Fax
    +49 481 636199
    E-Mail
    post.hei@lasd.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für soziale Dienste Neumünster
      Adresse
      Steinmetzstraße 1 - 11
      24534 Neumünster
      Telefon
      +49 4321 913-5
      Fax
      +49 4321 13338
      E-Mail
      post.nms@lasd.landsh.de
      WWW
      LAsD Neumünster
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht
        Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
        Adresse
        Kurt-Wagener-Straße 11
        25337 Elmshorn
        Telefon
        +49 4121 4502-3472
        Fax
        +49 4121 4502-93472
        E-Mail
        u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
        WWW
        Fachdienst Soziales
        Öffnungszeiten

        Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

        Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

        Verkehrsanbindung
        Kurt-Wagener-Str.
        • Bus: Linie 6502
        Parkplätze
        • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
        • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

        Webseiten-ID: 20042104