- Den Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen Sie entweder schriftlich beim örtlich zuständigen Nachlassgericht oder erklären ihn zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
- Das Nachlassgericht prüft, ob der Nachlass gesichert werden muss.
- Das Nachlassgericht richtet eine Nachlasspflegschaft ein.
- Die Nachlasspflegschaft endet, wenn das Erbe nicht mehr gesichert werden muss, zum Beispiel weil eine Erbin oder ein Erbe gefunden wurde.