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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen


Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.


Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.

Zu solchen Maßnahmen gehören:

  • Straßenbaumaßnahmen
  • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
  • Umzüge
  • Veranstaltungen

Sie dürfen mit den Maßnahmen erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.

Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen

Die Anordnung sorgt für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Außerdem stellt sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:

  • die vollständige oder teilweise Sperrung einer Fahrbahn sowie für
  • Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Wenn Sie eine Verkehrsraumeinschränkung für eine Arbeitsstelle beantragen, müssen Sie eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benennen.

Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.


Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post oder E-Mail beantragen.

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Falls ein Formular vorhanden ist:
    • Laden Sie es herunter.
    • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Falls kein Formular vorhanden ist:
    • Verfassen Sie einen formlosen Antrag und unterschreiben sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen Ihren Antrag und beziehen gegebenenfalls weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.
An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).


Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.

Voraussetzungen
  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch, das heißt die öffentliche Nutzung, nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch eine Arbeitsstelle: Sie besitzen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS).
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
  • maßstabsgerechter Lageplan
  • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) 
  • optional:
    • Verkehrszeichenplan
    • Umleitungsplan
    • Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • Signallage/Signalzeichenplan
Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Gebührennummer 261, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Straßenverkehrs-Ordnung /StVO), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Straße 11
  • Bus: 6502
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkplatz vor dem Hauptgebäude
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Fachdienst Verkehr
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 211-2700
Telefon
04101 211-2701
Telefon
04101 211-2702
Telefon
04101 211-2703
Telefon
04101 211-2704
Telefon
04101 211-2705
Telefon
04101 211-2706
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04101 211-2707
Telefon
04101 211-2708
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04101 211-2709
Telefon
04101 211-2710
Telefon
04101 211-2711
Telefon
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E-Mail
pf-verkehr@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

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Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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