Kinder und Jugendliche können bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung Eingliederungshilfe erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass
- die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- dadurch die Teilhabe des Kindes oder des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder
- eine solche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, holt das Jugendamt eine Stellungnahme einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkraft ein, die insbesondere auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist.