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Verwaltungsleistung suchen


Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen


Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen


Leistungsbeschreibung

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Verfahrensablauf
  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?
  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis, Begründung des Antrages auf Leistungen: Welche soziale Schwierigkeit soll überwunden werden?

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: kostenlos

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

keine

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Antrag kann nur in Sonderfällen rückwirkend bewilligt werden. Grundsätzlich gilt ab Antragsdatum.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

ca. ein bis drei Monate

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sozialministerium
Postanschrift
24170 Kiel
Adresse
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
E-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de
WWW
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
De-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
Verkehrsanbindung
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: Südeingang
    Verkehrsanbindung
    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
      Adresse
      Kurt-Wagener-Straße 11
      25337 Elmshorn
      Telefon
      +49 4121 4502-3472
      Fax
      +49 4121 4502-93472
      E-Mail
      u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
      WWW
      Fachdienst Soziales
      Öffnungszeiten

      Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

      Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

      Verkehrsanbindung
      Kurt-Wagener-Str.
      • Bus: Linie 6502
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
      • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104