Sie können den Antrag auf Erstakkreditierung für Ihre Konformitätsbewertungsstelle per E-Mail, per Post oder online stellen.
Antrag per E-Mail oder Post:
- Sie füllen das Antragsformular elektronisch aus und senden es mit den Anlagen und Nachweisen per E-Mail oder per Post an die DAkkS.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
- Die anschließende Prüfung mündet in einem Bericht. Wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllt haben, haben Sie innerhalb einer Frist Gelegenheit für Korrektur. Diese werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
- Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
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Füllen Sie die folgenden Formularbereiche aus:
- Antragsdaten
- Organisation
- Konformitätsbewertungsstelle
- Gebührenbescheide und Rechnungen
- Geltungsbereich
- Notwendige Unterlagen
- Akkreditierungssymbol
- Antrag unterschreiben
- Zusammenfassung und Antrag absenden
- Sie senden Ihren Antrag an die DAkkS zur Prüfung. Sie erhalten online eine Zusammenfassung der übersendeten Angaben. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung im DAkkS-PORT einsehen.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
- Die anschließende Prüfung mündet in einem Bericht. Wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllt haben, haben Sie innerhalb einer Frist Gelegenheit für Korrektur. Diese werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.