- Das Grundbuchamt nimmt keine Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
- Suchen Sie zum Beispiel über die bundesweite Notarsuche einen Notar oder eine Notarin aus.
- Sie vereinbaren einen Termin.
- Lassen Sie sich von dem Notar oder der Notarin zu der gewünschten Eintragung beraten.
- Der Notar oder die Notarin beglaubigt die Bewilligung und beantragt in der Regel auch die Eintragung beim Grundbuchamt für Sie.