- Bei erstmaliger Meldung registrieren Sie sich zunächst auf dem FernwärmePortal.
- Sie melden den Betrieb, die Inbetriebnahme oder die wesentliche Änderung Ihres Wärmenetzes an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Behörde veröffentlicht Ihre Daten.
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Wenn Sie bereits ein Wärmenetz betreiben, ein neues in Betrieb nehmen oder Änderungen des Betriebes vornehmen, müssen Sie dies melden.
Als Betreiber eines bestehenden oder neuen Wärmenetzes sind Sie verpflichtet, eine Meldung über den bestehenden oder neuen Betrieb abzugeben. Das gilt auch, wenn Sie wesentliche Änderungen an einem bestehenden Wärmenetz vornehmen wollen.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Sie melden Wärmenetze, die am 01.01.2025 bestehen, bis zum 31. Dezember 2025. Den Betrieb eines neuen Wärmenetzes melden Sie spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme. Das gilt auch im Fall einer wesentlichen Änderung eines bestehenden Wärmenetzes.
Bitte achten Sie darauf, dass in der Geodatendatei zur Darstellung des Verlaufs der Hauptleitungen des Wärmenetzes keine Hausanschlüsse dargestellt werden. Hausanschlüsse dürfen aus Datenschutzgründen nicht dargestellt werden.
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