- Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
- Können Sie keine Wohnung nachweisen, aber gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlbezirk haben, können Sie die Eintragung beantragen.
- Melden Sie sich nach dem Stichtag an, erfolgt die Eintragung nur auf Antrag oder bei Einspruch.
- Bei Umzug innerhalb Schleswig-Holsteins wird die Wahlbehörde informiert und Ihre Daten angepasst.
- Bei spätem Umzug innerhalb der Gemeinde bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis und werden über Wahlscheinmöglichkeiten informiert.
- Ein Ausschluss vom Wahlrecht wird der Wahlbehörde gemeldet, Sie werden dann aus dem Verzeichnis gestrichen.