Sie können die Ausfuhrgenehmigung für Grundstoffe schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
- Sie füllen das Antragsformular zur Ausfuhrgenehmigung von Grundstoffen auf der Internetseite des BfArM aus.
- Sie drucken das Antragsformular aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BfArM oder scannen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und übermitteln ihn per E-Mail an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Wird Ihnen die Ausfuhrgenehmigung erteilt, schickt Ihnen das BfArM die Ausfuhrgenehmigung in dreifacher Ausfertigung per Post und einen Gebührenbescheid.
- Wird Ihnen die vereinfachte Ausfuhrgenehmigung erteilt, schickt Ihnen das BfArM per Post die Ausfuhrgenehmigung in zweifacher Ausfertigung und einen Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen innerhalb von 30 Tagen die Gebühren.