Den Antrag auf Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbruch können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. In der Regel ist eine telefonische Beratung oder Beratung in der Geschäftsstelle zum bestmöglichen Vorgehen der Antragsstellung möglich. Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
- Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Sie können den Antrag bei den meisten Krankenkassen auch direkt in der Geschäftsstelle stellen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung hier unmittelbar.
- Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Kostenübernahmebescheinigung aus.
- Die Kostenübernahmebescheinigung geben Sie zusammen mit der Bescheinigung über die erfolgte Beratung bei einer Konfliktberatungsstelle Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt rechnet den Schwangerschaftsabbruch mit der zuständigen Stelle ab. Sie müssen nichts bezahlen.