Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie Ihre Meldung auf unterschiedliche Weise melden:
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Informieren Sie das BVL direkt online, per Post oder E-Mail
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Online-Verfahren:
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die für die Behörde benötigten Informationen.
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E-Mail oder Post:
- Laden Sie die Checkliste von der Internetseite des BVL herunter und füllen diese direkt aus.
- Sie können bei der Meldung anonym bleiben, allerdings sollte eine Person für Rückfragen identifizierbar sein, zum Beispiel: Ärztin oder Arzt, Friseurin oder Friseur, Angehörige
- Die ausgefüllte Checkliste senden Sie per E-Mail oder ausgedruckt per Post an das BVL.
- Die Mitteilung kann auch formlos per E-Mail oder Post erfolgen, sollte dann aber verschiedene erforderliche Informationen enthalten (siehe Online-Formular oder Checkliste).
- Wenn Sie das BVL informiert haben, wird die Information entsprechend an die zuständige Behörde weitergeleitet.
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Online-Verfahren:
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formlose Meldung schriftlich an den Hersteller oder Importeur, den Sie auf der Verpackung finden, den Handel oder die zuständige Behörde.
- Wenn Hersteller, Importeur oder Händler den Fall als ernste unerwünschte Wirkung einstufen, müssen diese die Meldung an die zuständige Behörde weiterleiten.
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Information an die zuständige Behörde
- Erfolgt die Information formlos per E-Mail oder Post, sollte diese aber verschiedene erforderliche Informationen enthalten (siehe Online-Formular oder Checkliste).
- Unternehmen und Behörden stimmen sich untereinander ab, um die unerwünschten Wirkungen einzustufen und Maßnahmen zu koordinieren.
Als Hersteller, Importeur oder Handelsunternehmen mit Sitz in Deutschland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen per E-Mail oder Post mit dem Meldeformular A an die zuständige Behörde übermitteln:
- Laden Sie sich auf der Internetseite des BVL das Meldeformular A herunter.
- Sie können das Formular direkt ausfüllen oder ausdrucken.
- Das ausgefüllte Formular senden Sie per E-Mail oder per Post an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde.
Als Hersteller, Importeur oder Handelsunternehmen mit Sitz im Ausland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen im Online-Verfahren, per E-Mail oder Post an das BVL übermitteln:
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Online-Verfahren:
- Ausschließlich Unternehmen mit Sitz im Ausland können das Online-Formular nutzen.
- Es führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben und stellt einen Upload für das Meldeformular A bereit, das auch in englischer Sprache verfügbar ist.
- Für das Online-Verfahren und die Meldung aus dem Ausland benötigen Sie kein Nutzerkonto.
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E-Mail oder Post:
- Laden Sie das Meldeformular A herunter.
- Sie können das Formular direkt ausfüllen oder ausdrucken.
- Das ausgefüllte Formular senden Sie per E-Mail oder per Post an das BVL.