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Verwaltungsleistung suchen


ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen


Wenn Sie während Ihrer Pilotenausbildung in die Ausbildungsorganisation (ATO) wechseln möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 


Verfahrensablauf

Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
     
Voraussetzungen
  • Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
  • Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 
     
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
     
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099
E-Mail
poststelle@lba.de
WWW
Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
    Postanschrift
    38144 Braunschweig
    Telefon
    +49 531 2355-4100
    Fax
    +49 531 2355-4197
    E-Mail
    ato@lba.de
    WWW
    Informationen zum Referat L1 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten:

    Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

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