Damit Sie Leistungen im Eingangsverfahren beziehungsweise Berufsbildungsbereich bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich für Sie in Frage kommen.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, besprechen Sie gemeinsam die möglichen Alternativen für eine Durchführung dieser Leistungen, zum Beispiel in einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter, als Persönliches Budget.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen.
- Ihre Ansprechperson stellt Ihnen die notwendigen Formulare in der Antragsübersicht Ihres Benutzerkontos online zur Verfügung. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, erhalten Sie im Gespräch die erforderlichen Zugangsdaten.
- Melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto auf dem Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit an und laden Sie die Formulare herunter. Bei Fragen können Sie sich über das Postfach Ihres Benutzerkontos an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
- Laden Sie schließlich die vollständig ausgefüllten Formulare über Ihr Benutzerkonto hoch und senden Sie diese ab.
- Ihre Unterlagen werden überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
- Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Werkstatt beziehungsweise bei dem anderen Leistungsanbieter an. Sie werden dann über den konkreten Start Ihrer Teilnahme informiert.