Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen möchten:
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Melden Sie sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
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Sie können auch eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel aus Ihrem Autohaus) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
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Das Antragsformular, können Sie vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen.
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Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Gebühr zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr zahlen Sie vor Ort.
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Ihre Unterlagen werden geprüft.
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Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen Fahrzeugschein für die Kurzzeitzulassung.
Sie können den Antrag, falls möglich, auch online stellen.