Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall - hier Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
- Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
- Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.