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Für Kurzfilmpreis SHORT TIGER bewerben


Schlagen Sie Kurzfilme für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER vor.


Leistungsbeschreibung

Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.

Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.

Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit

  • bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
  • weiteren internationalen Festivals

gezeigt.

Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.

Hinweis
Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER schriftlich bei German Films (Hochschulen) und AG Kurzfilm (freie Filmschaffende) einreichen.

  • Laden Sie das Formular zum Einreichen Ihres Vorschlags von der Internetseite der FFA, German Films oder der AG Kurzfilm herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Freie Filmschaffende:
    • Senden Sie das Formular und einen passwortgeschützten Streaming-Link (kein Download) an die AG Kurzfilm.
  • Filmhochschulen:
    • Senden Sie das Formular und Ihren Kurzfilm als MPEG4/H.264 Video-Datei (Per Download oder auf Datenträger) oder auf 2 DVDs an German Films.
  • Eine Expertenjury entscheidet über die Nominierung Ihres Kurzfilms.
  • Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem FFA-SHORT TIGER prämiert und sind anschließend Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes.
Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • deutsche Filmhochschulen
  • deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
  • AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

Weitere Voraussetzungen:

  • der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
  • Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen:

  • Ihren Kurzfilm als
    • Streaming-Link oder
    • Videodatei oder
    • DVD
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht

Hinweis
Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.

Bearbeitungsdauer
  • Auswahl der Filme: 2 bis 3 Monate nach Einreichung
  • Preisverleihung: 4 bis 5 Monate nach Einreichung
  • Premiere in Cannes: 6 Monate nach Einreichung
Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bewerbung für Kurzfilmpreis Short Tiger Gewährung

Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 27577-0
Fax
+49 30 27577-111
E-Mail
info@ffa.de
WWW
Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts, Förderbereich Kurzfilmpreis Short Tiger
    Adresse
    Große Präsidentenstraße 9
    10178 Berlin, Stadt
    Telefon
    +49 30 27577-0
    Fax
    +49 30 27577-444
    E-Mail
    presse@ffa.de
    WWW
    Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      AG Kurzfilm e.V. - Bundesverband Deutscher Kurzfilm
      Adresse
      Förstereistraße 36
      01099 Dresden, Stadt
      Telefon
      +49 351 40455-75
      Fax
      +49 351 40455-76
      E-Mail
      info@ag-kurzfilm.de
      WWW
      Internetseite der AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm
      Öffnungszeiten

      Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        German Films Service + Marketing GmbH
        Adresse
        Herzog-Wilhelm-Straße 16
        80331 München, Landeshauptstadt
        Telefon
        +49 89 599787-0
        Fax
        +49 89 559787-30
        E-Mail
        info@german-films.de
        WWW
        Internetseite der German Films Service + Marketing GmbH
        Öffnungszeiten

        Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze

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