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Verwaltungsleistung suchen


Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK


Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.


Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Insolvenzgläubigerin. Sie meldet im Fall Ihrer Insolvenz Forderungen bei Ihrer Insolvenzverwalterin oder Ihrem Insolvenzverwalter an. Bei den Forderungen der KSK handelt es sich insbesondere um

  • Beiträge oder Künstlersozialabgaben,
  • Säumniszuschläge,
  • Mahngebühren und
  • Zinsen, die von Ihnen nicht gezahlt wurden.

Sobald das Insolvenzverfahren läuft, stellt die KSK ihre Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Wenn Sie nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, bleibt Ihre Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Pflichten aus der Versicherung erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge an die KSK für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, dürfen nur in Absprache mit der KSK und aus unpfändbaren Vermögen geleistet werden.

Wenn Sie Ihr abgabepflichtiges Unternehmen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fortführen, bleibt Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Abgabepflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel die Künstlersozialabgabe an die KSK für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, darf die KSK nicht mehr annehmen.


Verfahrensablauf

Sie müssen nicht handeln, da die KSK das Verfahren einleitet.

Die KSK meldet eigene Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an:

  • Die KSK gibt den Grund und den Betrag der Forderung an.
  • Die KSK fügt die Bescheide bei, aus denen sich die Forderung ergibt.
  • In einem Prüfungstermin prüft der Insolvenzverwalter alle Forderungen. Die KSK überwacht, ob ihre Forderung in der Insolvenztabelle eingetragen wird.
  • Die KSK kann die Höhe der Forderung nachträglich korrigieren.
Voraussetzungen
  • Es wurde ein Insolvenzverfahren beim Insolvenz- oder Amtsgericht eröffnet.
  • Sie sind mit Zahlungen an die KSK im Rückstand oder die KSK hat Forderungen für den Insolvenzzeitraum gegen Sie.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte teilen Sie der KSK die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer
  • abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen
Rechtsbehelf

 Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Telefon
+49 4421 9734051500
Fax
+49 4421 7543-5080
Fax
+49 4421 7543-5062
Fax
+49 4421 7543-5050
E-Mail
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail
abgabe@kuenstlersozialkasse.de
WWW
Internetseite der Künstlersozialkasse
De-Mail
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
      Postanschrift
      Gökerstr. 14
      26384 Wilhelmshaven
      Postanschrift
      26380 Wilhelmshaven
      Telefon
      +49 4421 9289000
      E-Mail
      auskunft@kuenstlersozialkasse.de
      E-Mail
      abgabe@kuenstlersozialkasse.de
      WWW
      Internetseite der Künstlersozialkasse
      De-Mail
      poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
      Öffnungszeiten

      Service-Center (Hotline):
      Montag 09:00 – 16:00 Uhr
      Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
      Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
      Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
      Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
      Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

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          • Rollstuhlgerecht

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