Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern


Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.


Leistungsbeschreibung

Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.

Die Jahresabrechnung enthält Angaben über

  • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
  • das beitragspflichtige Einkommen und
  • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

  • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
  • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.


Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
  • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar.
  • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.

Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Telefonische Anforderung:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.

Voraussetzungen

Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

E in Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Telefon
+49 4421 9289000
E-Mail
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail
abgabe@kuenstlersozialkasse.de
WWW
Internetseite der Künstlersozialkasse
De-Mail
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Verkehrsanbindung
Werfttor 1 (über ZOB)
  • Bus: Linie 1
Werfttor 1 (über ZOB)
  • Bus: Linie 1
Werfttor 1
  • Bus: Linie 5
Werfttor 1 (über ZOB)
  • Bus: Linie 1
Werfttor 1 (über ZOB)
  • Bus: Linie 1
Peterstraße
  • Bus: Linie 219
  • Bus: Linie 111
Peterstraße
  • Bus: Linie 219
  • Bus: Linie 111
Peterstraße
  • Bus: Linie 111
  • Bus: Linie 219
Werfttor 1
  • Bus: Linie 5
Werfttor 1
  • Bus: Linie 5
Peterstraße
  • Bus: Linie 219
  • Bus: Linie 111
Werfttor 1
  • Bus: Linie 5
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Werfttor 1 (über ZOB)
    • Bus: Linie 1
    Werfttor 1 (über ZOB)
    • Bus: Linie 1
    Werfttor 1
    • Bus: Linie 5
    Werfttor 1 (über ZOB)
    • Bus: Linie 1
    Werfttor 1 (über ZOB)
    • Bus: Linie 1
    Peterstraße
    • Bus: Linie 219
    • Bus: Linie 111
    Peterstraße
    • Bus: Linie 219
    • Bus: Linie 111
    Peterstraße
    • Bus: Linie 111
    • Bus: Linie 219
    Werfttor 1
    • Bus: Linie 5
    Werfttor 1
    • Bus: Linie 5
    Peterstraße
    • Bus: Linie 219
    • Bus: Linie 111
    Werfttor 1
    • Bus: Linie 5
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104