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Spätaussiedlerbescheinigung bekommen


Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre  familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.
Voraussetzungen
  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.
Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

Anträge / Formulare
  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Adresse
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Postanschrift
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 99358-0
Fax
+49 228 99358-2823
E-Mail
poststelle@bva-bund.de
WWW
Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)
Öffnungszeiten

Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:30 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler
      Adresse
      Heimkehrerstraße 16
      37133 Friedland
      Telefon
      +49 228 99358-91919
      Fax
      +49 22899 358-72304
      E-Mail
      spaetaussiedler@bva.bund.de
      WWW
      Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)
      Öffnungszeiten

      Montag 08:00 – 16:30 Uhr

      Dienstag 08:00 – 16:30 Uhr

      Mittwoch 08:00 – 16:30 Uhr

      Donnerstag 08:00 – 16:30 Uhr

      Freitag 08:00 – 15:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

        Webseiten-ID: 20042104