für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
- Nachweis der Prüfungsempfehlung: diese darf höchstens 12 Monate alt sein
- gegebenenfalls Vorlizenz
bei Wiederholungsprüfungen:
- erneuter Nachweis der Prüfungsempfehlung der ATO für die zu wiederholenden Fächer
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
- Zeugnis der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO), bei der die Ausbildung durchgeführt wurde
- Nachweis, dass die ATO für die vorgenommene Ausbildung zugelassen ist, Anlage zum Zeugnis
- Prüfungsempfehlung für die beantragten Fächer mit Datum des Abschlusses der Ausbildung in dem jeweiligen Fach (Datum des schulinternen Abschlusstests)
- Nachweis, dass die Theorieausbildung gemäß des genehmigten Ausbildungsprogrammes und im geforderten Umfang durchgeführt wurde
- bei Absolvierung eines Fernlehrganges: Nachweis der Fernlehrgangsphase und des erforderlichen Nahunterrichts
- bei Ausbildungen, die den Besitz einer Ausgangslizenz voraussetzen: Lizenz in Kopie
- schriftliche Erklärung, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber aktuell in keinem anderen Land in einem Prüfungsdurchlauf befindet
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
- Nachweis einer nach Teil-FCL / JAR-FCL bestandenen Theorieprüfung
- Bei Pilotinnen oder Piloten mit vorhandener Drittstaaten-Lizenz (ATPL) ist der Zustimmungsbescheid des Referats L1 (LBA) über entsprechende Ausbildungserleichterungen erforderlich
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
- Eingescannte Kopie des bereits vorhandenen Flugfunkzeugnisses (optional)
bei Vertretung erforderlich:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.