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Informationen zur Einkommensteuer vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten, müssen Sie Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zur Zahlung von Einkommenssteuern.
Einkommensteuer in Deutschland
Welches Einkommen ist in Deutschland zu versteuern?
Wie viel müssen Sie zahlen?
Was bleibt von Ihrem Brutto-Einkommen in Deutschland nach dem Steuerabzug übrig?
Aus der Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten wird unter Berücksichtigung verschiedener Frei- und Abzugsbeträge das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Die darauf zu zahlende tarifliche Einkommensteuer wird nach folgenden Eckwerten festgesetzt:
Außerdem wird oberhalb einer Freigrenze von 16.956 EUR (2022) bzw. 17.543 EUR (2023) ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent Ihrer Einkommensteuer erhoben.
Wenn Sie zudem ein Mitglied in einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Die Kirchensteuer bemisst sich ebenfalls nach der Einkommensteuer und beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 9 Prozent in anderen Bundesländern.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden bestimmte Abzugsbeträge berücksichtigt.
Wann und wie zahlen Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer?
Ihr Arbeitgeber behält die zu zahlende Lohnsteuer von Ihrem Arbeitslohn ein und führt diese an das Finanzamt ab. Mit dem Interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen können Sie Ihre voraussichtliche Lohnsteuerbelastung ermitteln.
Neben den fälligen Steuern werden auch die fälligen Arbeitnehmerbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten. Hierzu gehören Beiträge für die Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Ist Ihr Gehalt Ihre einzige Einkommensquelle? In diesem Fall brauchen Sie in der Regel keine Steuererklärung abzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie zum Beispiel nebeneinander von mehreren Stellen Arbeitslohn bezogen haben.
Sie möchten eine Steuererklärung abgeben, um bestimmte Steuerfreibeträge nutzen zu können? Dann schicken Sie diese vor Ablauf der Frist im Folgejahr an das für Sie zuständige Finanzamt:
Ihr Finanzamt informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Eine umfassende Beratung können Sie von Steuerberaterinnen oder Steuerberatern sowie Anwältinnen oder Anwälten erhalten, die Ihnen auch vor Ämtern und Gerichten rechtlich beistehen.
Einsprüche oder Klagen
Sie können gegen Ihren Steuerbescheid innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe beim Finanzamt Einspruch einlegen. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können Sie beim Finanzgericht Klage erheben.
Wann und wie zahlen Sie als Selbständige oder Selbständiger?
Sie müssen gegebenenfalls Steuervorauszahlungen auf der Grundlage Ihrer Einkünfte vom Vorjahr zum Ausgleich Ihrer erwarteten endgültigen Steuerschuld leisten, wenn diese vom Finanzamt festgesetzt wurden.
Sie haben ein neues Unternehmen gegründet?
Wenn Sie einen land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie das bei der Gemeinde anzeigen , in der der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. Die Gemeinde leitet die Information an das zuständige Finanzamt weiter. Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies unmittelbar dem zuständigen Finanzamt mitteilen .
Neben den vorgenannten Anzeigen über die Aufnahme der Tätigkeit benötigt das Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse. Diese Auskünfte werden im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgefragt, den Sie innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert Ihrem Finanzamt übermitteln müssen.
Auf Grundlage Ihrer Angaben im Fragebogen legt das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen zu den zu zahlenden Steuern fest.
Solange Ihr Unternehmen besteht, müssen Sie Ihre Steuererklärungen vor Ablauf der jeweils geltenden Frist bei dem für Sie zuständigen Finanzamt abgeben:
Ihr Finanzamt informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Eine umfassende Beratung können Sie von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Anwältinnen und Anwälten erhalten, die Ihnen auch vor Ämtern und Gerichten rechtlich beistehen.
Einsprüche und Klagen
Sie können gegen Ihren Steuerbescheid innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe beim Finanzamt Einspruch einlegen und gegen die Entscheidung über den Einspruch beim Finanzgericht Klage erheben.
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