- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.