Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.
Antrag online stellen:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
- Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
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Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an.
- Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, bestätigen Sie die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER). Senden Sie den Antrag online ab.
- Wenn Sie den Antrag als bevollmächtigte Stelle stellen, bestätigen Sie Ihre Anmeldung mit „Mein Unternehmenskonto“ und Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat. Senden Sie den Antrag online ab.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Antrag per Post:
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.