Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
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Verfügen Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch in Deutschland und läuft diese Aufenthaltserlaubnis ab, obwohl Sie die Schule noch nicht beendet haben? Dann können Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs in Deutschland erhalten haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf verlängern lassen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können und ausreichend krankenversichert sein.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen höchstens für die weitere Zeit des Schulbesuchs erteilt.
Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Verlängerungsantrag zustimmen.
Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht nebenbei arbeiten.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland
Informationen über Visa zum Spracherwerb
Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
Informationen für deutsche Gastfamilien
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
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