- Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
- Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss Ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen.
- Mit dieser Wohnungsgeberbestätigung können Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug nachkommen.
- Bitte beachten Sie: Der Mietvertrag allein reicht nicht aus. Bringen Sie deswegen die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung mit.
- Wenn Sie in eine eigene Immobile ziehen, dann geben Sie bitte eine Selbsterklärung bei der Anmeldung ab.
- Sie können sich elektronisch oder persönlich anmelden.
Elektronische Anmeldung
- Sie können die elektronische Anmeldung über den Online-Dienst in ganz Schleswig-Holstein nutzen.
- Sie benötigen ein hoheitliches Dokument, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist (Personalausweis oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).
Persönliche Anmeldung
- Sie müssen den Meldeschein in der Meldebehörde nicht mehr selbst ausfüllen, sondern nach der Erfassung Ihrer Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre bisherige Anschrift) werden Ihre Daten von der bisherigen Meldebehörde abgerufen und in den Meldeschein übertragen.
- Sie müssen nur noch die Angaben überprüfen, ggf. berichtigen und den Meldeschein unterschreiben.
- Über Ihre Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie amtliche Meldebestätigung.